ISSN 1864-9637
in der Fassung vom 02.05.07
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der MenschenimSalon.de (wir), mit Sitz in Bad Nauheim und ihrem Auftraggeber.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(1) Wir sind ein Unternehmen, das unseren Auftraggebern unter anderem über das Internet einen Service zur der Vermarktung von Stellen-, Seminar- + Immobilien, Werbe-Anzeigen gemäß unseren Leistungsbeschreibungen zur Verfügung stellt.
(2) Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere folgende Leistungen:
a) die Darstellung von Werbung und PR Materials, Fotos, Logos
b) Nutzung der Online Community
(3) Wir geben unseren Auftraggebern zusätzlich die Möglichkeit weitere Dienste (Bannerwerbeanzeigen, Profile, Logos, Links, technische Lösungen etc.) gemäß gesonderten Vereinbarungen in Anspruch zu nehmen.
(1) Der Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich oder durch eMail bestätigen.
(2) Die Annahme eines Auftrags kann ohne Auftragsbestätigung konkludent/stillschweigend erfolgen, wenn der Auftrag von uns ausgeführt wird.
(1) Wir sind gegenüber unseren Auftraggebern verpflichtet, während der Vertragslaufzeit dem jeweiligen Auftraggeber die Möglichkeit zu eröffnen, die vertraglich bestimmte Anzahl von Stellen-, Seminar- + Immobilien, Werbe-Anzeigen auf unseren Internetseiten darzustellen oder, soweit beauftragt, Inhalte des jeweiligen Auftraggebers selbst auf unseren Internetseiten darzustellen.
(2) Stellen wir Inhalte unserer Auftraggeber selbst auf unseren Internetseiten dar, so sind wir auf schriftliche Anforderung bereit, Änderungen an der durch uns dargestellten Anzeige des Auftraggebers während des Darstellungszeitraums vorzunehmen, sofern dies sowohl technisch als auch inhaltlich möglich und zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Anzeige dergestalt berühren.
(1) Der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten dargestellten Stellen-, Seminar- + Immobilien, Werbe-Anzeigen durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden.
(2) Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen und Zumutbaren die nicht autorisierte Darstellung von Stellenanzeigen des jeweiligen Auftraggebers durch Dritte im Sinne des Absatzes 1 zu unterbinden. Hierzu erteilt der Auftraggeber gegenüber uns bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Kopieren, Linking und/oder Framing im Sinne des Absatzes 1 kommen, so kann der Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen uns herleiten, es sei denn, wir hätten das Verhalten des Dritten zu vertreten.
(1) Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe der Stellen-, Seminar- + Immobilien, Werbe-Anzeigen. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellen-, Seminar- + Immobilien, Werbe-Anzeigen liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei einem Internet-Zugangs-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Inhalte, die auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste zwischengespeichert sind oder
- durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert
(3) Wird in den in Abs. 2 bezeichneten und von uns zu vertretenden Fällen die Stellen-, Seminar- + Immobilien, Werbe-Anzeigen über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht dargestellt, hat der Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls. Eine mangelhafte Wiedergabe liegt jedoch dann nicht vor, wenn die Darstellung der Stellenanzeige nur unerhebliche Fehler aufweist.
(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellen-, Seminar- + Immobilien, Werbe-Anzeigen hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde.
(5) Wir stellen dem Auftraggeber lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf die Bewerberdatenbank zur Verfügung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in der Bewerberdatenbank von den Stellensuchenden angegeben Daten. Insbesondere auch nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt.
(6) Wir gewährleisten nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Verfügbarkeit der Daten in der Bewerberdatenbank. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, fehlerfreie Software zu erstellen. Dem Auftraggeber ist außerdem bekannt, dass die gewünschten Daten möglicherweise nicht immer bzw. ggf. überhaupt nicht verfügbar sind. § 6 Abs. 2 gilt entsprechend.
(7) § 6 Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Leistungen nach § 2 Abs. 3 dieser AGB.
(1) Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit seiner in den Stellen-, Seminar- + Immobilien, Werbe-Anzeigen gemachten Angaben. Er verpflichtet sich, mit den Inhalten der Anzeige nicht gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten zu verstoßen.
(2) Lässt der Auftraggeber seine Stellen-, Seminar- + Immobilien, Werbe-Anzeigen durch Dritte erstellen, ist er verantwortlich für die vollständige Anlieferung geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat bis spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Für Verzögerungen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers haben, sind wir nicht haftbar.
(3) Ein Auftraggeber ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland ist verpflichtet, uns gegenüber einen in Deutschland ansässigen empfangsbevollmächtigten Vertreter zu benennen.
(4) Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die dargestellte Stellenanzeige unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Veröffentlichung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
(1) Wir haben das Recht, Anzeigen, Stellen-, Seminar- + Immobilienanzeigen oder sonstige Anzeigen wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nicht zu veröffentlichen oder von unseren Internetseiten zu entfernen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Darstellung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(2) Wir sind auch berechtigt, Anzeigen, Stellen-, Seminar- + Immobilienanzeigen und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus unseren Internetseiten zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
(1) Der Auftraggeber zahlt an uns vorbehaltlich einer abweichende schriftlichen Vereinbarung für die jeweilige Leistung nach § 2 Abs. 2 Ziffer a) - c) und Abs. 3 AGB eine Vergütung, die sich aus der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste ergibt.
(2) Die Rechnung wird von uns nach Auftragserteilung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, es sei denn, die Rechnung ist erst nach diesem rechnerischen Datum zugegangen.
(3) Bei Verträgen mit abweichendem Abrechnungsmodus wird die Gesamtsumme allerdings spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit fällig.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, dem Auftraggeber nach Mahnung und Ablauf einer Frist von drei Tagen die Zugänge zu den Datenbanken zu sperren und weitere sonstige Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zurückzubehalten.
(5) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Auftragserteilung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
(2) Wir sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet.
(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der auf unseren Internetseiten durch den Auftraggeber dargestellten Anzeigen sowie der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Schaden zu ersetzen, welcher uns in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages entstanden ist und/oder entstehen wird, es sei denn, der Auftraggeber hat diesen Schaden nicht zu vertreten.
(1) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird uns hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle erforderlichen Nachforschungen durchgeführt hat, um festzustellen, dass Verletzungen der Markenrechte dritter Personen durch den Anzeigeninhalt nicht entstehen können.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die infolge einer markenrechtlichen Verletzung aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.
(1) Wir weisen darauf hin, dass trotz der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber diesem keine Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten an den Anzeigen übertragen werden, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.
(2) Sofern die von uns dargestellte Anzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. durch vom Auftraggeber beauftrage Dritte erstellt wurde, räumt uns der Auftraggeber hiermit für die Dauer des Vertragsverhältnisses das räumlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Stellen-, Seminar- + Immobilien, Werbe-Anzeigen in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellen-, Seminar- + Immobilien, Werbe-Anzeigen stehen, einschließlich dem Recht der Veränderung. Sofern die von uns dargestellte Stellen-, Seminar- + Immobilien, Werbe-Anzeigen von einem vom Auftraggeber beauftragten Dritten erstellt wurde, sichert der Auftraggeber zu, dass er sich von dem Dritten für die Dauer dieser Vertragsbeziehung das räumlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Veränderung hat übertragen lassen.
(3) Aufgrund des uns eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechts sind wir insbesondere auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das ausschließliche Nutzungsrecht durch Dritte im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(1) Der Beginn der Darstellung der Stellen-, Seminar- + Immobilienanzeigen und der sonstigen Anzeigen erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so bestimmen wir den Zeitpunkt der Darstellung nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB).
(1) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank wird dem Auftraggeber als einzelne Lizenz ermöglicht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen eventuellen Zugangscode geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank ist, sofern der Auftraggeber eine natürliche Person ist für jeden erteilten Zugangscode dem Auftraggeber selbst, andernfalls jeweils nur einer natürlichen Person, die von dem Auftraggeber zu benennen ist, erlaubt.
(3) Die Nutzung der Bewerberdatenbank ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gestattet. Jegliche Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an Dritte ist, sofern nicht gesondert vereinbart, verboten.
(4) Der Zugriff auf unsere Bewerberdatenbank für Stellensuchende durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber selbst im Falle eines Anerkenntnisurteils die Kosten des Verfahrens zu tragen.
(1) MenschenimSalon.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und / oder Schäden geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von MenschenimSalon.de beruhen. Soweit MenschenimSalon.de grob fahrlässig gehandelt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) MenschenimSalon.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie grob fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall (mit Ausnahme von § 16 Ziffer 4) die Schadensersatzhaftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit und bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
(4) MenschenimSalon.de haftet außerdem unbeschränkt nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
(5) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Das Recht zur Nacherfüllung und die weiteren Gewährleistungsrechte (insbesondere auf Minderung / Rücktritt vom Vertrag) bestimmen sich vorrangig nach den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere nach § 6 und § 16), ergänzend nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen
a) nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder
b) dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder
c) dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.
Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.
(2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.
(1) Erfüllungsort ist Friedberg/Hessen.
(2) Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag ausschließlich nach deutschem Recht zu behandeln ist.
(3) Für Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Vertrags zwischen den Parteien sind das Amtsgericht Friedberg bzw. das Landgericht Gießen ausschließlich vereinbart
(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.
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