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Arbeitsschutzstruktur auch im Friseurbetrieb?

02.03.2010

Der Friseurmeister/in ist in der Verpflichtung, den Arbeitsschutz umzusetzen und muss alles dazu tun, dass sich seine Beschäftigten auch daran halten. Er/Sie steht in der Verpflichtung aber auch in der Verantwortung - egal wie sich seine/Ihre Beschäftigten verhalten.

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