Steuertipps für Friseur-Unternehmen Teil 2

Selbständige Friseure im Nebenberuf, Investitionsabzug, Privatfahrzeug, Feier im Salon

Steuertipps für Friseur-Unternehmen Teil 2

Investitionsabzug Privatfahrzeug Feier im Salon

 

Nebenberufsselbstständige: Anlage EUR
Betrugen die Betriebseinnahmen einer Nebenberufsselbstständigen Friseurin 2016 nicht mehr als 17.500 Euro, kann er dem Finanzamt statt der Anlage EÜR für 2016 letztmals eine formlose Einnahmen-Überschussrechnung in Papierform zuschicken. Erst ab 2017 ist die elektronische Übermittlung der Anlage EÜR auch für selbstständige Friseurinnen mit Einnahmen bis 17.500 Euro verpflichtend.

Investitionsabzugsbetrag: Das ist neu
Erstmals in der Gewinnermittlung 2016 muss dem Finanzamt für geplante Investitionen, für die sie einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen, keine Funktionsbeschreibung mehr geliefert werden. Was also in den nächsten drei Jahren gekauft wird, spielt keine Rolle mehr. Dafür erwartet das Finanzamt aber die elektronische Übermittlung der Höhe des Investitionsabzugsbetrags für Überwachungszwecke.

Letzte Umsatzsteuerzahlung für 2016
Die Umsatzsteuerzahlung aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung 2016, die Sie bis spätestens 10. Januar 2017 ans Finanzamt überwiesen haben, darf bei der EinnahmenÜberschussrechnung 2016 ausnahmsweise noch als Betriebsausgabe erfasst werden. Haben Sie am Lastschriftverfahren teilgenommen und das Finanzamt hat die Umsatzsteuer erst 16. Januar 2017 abgebucht, liegen trotzdem Betriebsausgaben des Jahres 2016 vor, wenn Ihr Konto am 10. Januar 2017 eine ausreichende Deckung für die Abbuchung ausgewiesen hat.

Kostendeckelung vermeiden
Haben Sie für Ihren Firmenwagen 2016 kein Fahrtenbuch geführt und die tatsächlichen PkwKosten liegen unter dem Wert nach der 1ProzentRegelung, gilt die Kostendeckelung. Das bedeutet: Der zu versteuernde Betrag nach der 1ProzentRegelung darf nicht höher sein als die tatsächlichen Pkw-Kosten. Doch die Kostendeckelung, bei der sich kein Cent der Firmenwagenkosten gewinnmindernd auswirkt, kann verhindert werden. Weisen Sie nach, dass der Pkw weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt wurde. In diesem Fall schätzt das Finanzamt den Privatanteil nicht mehr nach der 1Prozent-Regelung. Auch wenn nur eine betriebliche Nutzung von 30 Prozent unterstellt wird, wirken sich so immerhin 30 Prozent der Firmenwagenkosten als Betriebsausgaben aus.

Dauerverluste im Nebenberuf als Friseurin
Sind Sie Friseurin im Nebenberuf und fahren seit Jahren Verluste ein, kann es passieren, dass das Finanzamt bei Verlusten im Jahr 2016 die verrechnung ablehnt und die steuerlichen Verluste  auch die der Vorjahre kippt. Denn die steuersparende Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften ist nur erlaubt, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Das bedeutet: Das Finanzamt erwartet in den ersten sechs bis acht Jahren, dass insgesamt zumindest ein Euro Gewinn erzielt wird. Ist das nicht der Fall, kippen die Verluste wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht . Doch ein Gerichtsurteil bestätigt, dass ein Nebenberufsselbstständiger deutlich mehr Zeit als sechs bis acht Jahre hat, um auf einen Totalgewinn zu kommen.

Kosten für Geburtstagsfeier
Haben Sie 2016 Ihren Geburtstag mit Kollegen und Geschäftspartnern gefeiert, dürfen Sie diese Kosten unter folgenden Voraussetzungen als gewinnmindernde Betriebsausgaben ansetzen:
1.    Sie haben ausschließlich Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner eingeladen.
2.    Die Feier fand in den Salonräumen während der Arbeitszeit statt.
3.    Die Kosten waren eher niedrig. Besonders gute Karten für den Betriebsausgabenabzug haben Sie, wenn Sie nachweisen können, dass privat eine zweite Feier stattgefunden hat.

Vorsteuer I
Haben Sie sich 2016 privat einen Pkw gekauft und diesen nachweislich mindestens zu 10 Prozent für ihren Job genutzt, können Sie die Erstattung der Vorsteuer aus dem Kaufpreis beantragen, müssen im Gegenzug aber für die nichtunternehmerische Nutzung Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Haben Sie bisher keine Vorsteuererstattung geltend gemacht, müssen Sie dem Finanzamt spätestens bis zum 31. Mai 2017 mitteilen, dass Sie diesen Pkw Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen. Das passiert entweder durch Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung 2016 mit Beantragung der Vorsteuer oder durch eine formlose schriftliche Mitteilung. Ohne Zuordnung bis zum 31. Mai 2017 ist die Vorsteuererstattung verloren.


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